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Religion unterrichten in Berlin und Brandenburg: Chancen, Grenzen, Perspektiven

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Oberkirchenrat Dr. Dieter Altmannsperger



Veröffentlicht am 3. Dezember 2021

Wie kann kirchlich verantwortete Bildung und Erziehung in unterschiedlichen religionsverfassungsrechtlichen Konstruktionen gelingen? Und welche Aufgabe ist religiöser Bildung und Erziehung in einer zunehmend von „Konfessionslosigkeit“ und „Konfessionsfreiheit“ geprägten Gesellschaft zuzusprechen? Diese Fragen greift Oberkirchenrat Dr. Dieter Altmannsperger in seinem Vortrag „Religion unterrichten in Berlin und Brandenburg: Chancen, Grenzen, Perspektiven“ im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Religionspädagogische Denkräume“ am 10. Dezember 2021 auf.

Zwei Bundesländer – zwei religionsverfassungsrechtliche Konstruktionen von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Obwohl das Bundesland Brandenburg den Stadtstaat Berlin geographisch vollständig umschließt, ergibt der Blick auf den Status des Religionsunterrichts in beiden Bundesländern ein sehr unterschiedliches Bild.

In Berlin wird der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen nicht nach Art. 7,3 GG erteilt, sondern ist freiwilliges und zusätzliches Unterrichtsfach, das allein von den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften verantwortet wird. Dieser Status wurde bereits 1948 durch das „Groß-Berliner Schulgesetz“ mit Bezug auf die „Bremer Klausel“ des Grundgesetzes festgelegt. Seit ca. 15 Jahren wird an den Berliner Schulen ein für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verpflichtender Ethik-Unterricht (ohne Abmelde-Möglichkeit) angeboten.

Der Vortrag ist auch für andere Bundesländer von höchster Relevanz

Eine etwas andere Perspektive ergibt sich beim Blick nach Brandenburg: Hier wird das Pflichtfach „Lebensgestaltung-Ethik-Religionen (LER)“ als bundesweite Besonderheit angeboten, aber mit einer Abmelde-Möglichkeit zugunsten des Religionsunterrichts. Das Fach LER kann in historischer Perspektive als Versuch gewertet werden, in der Post-Wende-Zeit religiöse und weltanschauliche Bildung neu zu bedenken.

Der Referent Dr. Dieter Altmannsperger ist leitender Oberkirchenrat in Berlin. Im Rahmen dieses „Religionspädagogischen Denkraums“ geht er der Frage nach, wie kirchlich verantwortete Bildung und Erziehung in Berlin und Brandenburg mit Blick auf die unterschiedlichen religionsverfassungsrechtlichen Konstruktionen gelingen kann und welche Aufgabe religiöser Bildung und Erziehung in einer zunehmend von „Konfessionslosigkeit“, „Konfessionsfreiheit“ und religiösem Desinteresse geprägten Gesellschaft zuzusprechen ist. Damit ist sein Vortrag auch für andere Bundesländer von höchster Relevanz.

Der Vortrag findet am Freitag, dem 10. Dezember 2021, von 17 bis 19 Uhr kostenfrei als Zoom-Videokonferenz statt. Um Anmeldung per E-Mail an matthias.roser@kiho-wuppertal-bethel.de wird gebeten. Der Einwahllink wir Interessierten anschließend gerne zugeschickt.  

Religionspädagogische Denkräume

Die „Religionspädagogischen Denkräume“ sind eine Veranstaltungsreihe des Lehrstuhls für Praktische Theologie der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel. Prof. Dr. Konstanze Kemnitzer und Dr. Matthias Roser wollen damit ein Forum für alle Fragen rund um die Themen Religion und Bildung bieten. „Ziel ist es, regelmäßig bildungs- und schulpolitisch bedeutsame Entwicklungen mit Blick auf den Religionsunterricht aufzugreifen, um damit zur Entscheidungsfindung im öffentlichen Raum beizutragen“, erklärt Kemnitzer, die auch Rektorin der Hochschule ist.

Der nächste „Religionspädagogische Denkraum“ findet am Mittwoch, dem 2. Februar 2022, von 17 bis 19 Uhr statt. Thema: Christsein als Lebensform. Referent: Prof. Dr. Christian Grethlein (Universität Münster)

Die Mitschnitte aller Vorträge aus der Reihe “Religionspädagogische Denkräume” finden sich auf dem Youtube-Kanal der Kirchlichen Hochschule Wuppertal unter https://www.youtube.com/channel/UCQJhEc8W9EziitKQz77uaFA.

Den Mitschnitt des o.g. “Religionspädagogischen Denkraums” sehen Sie hier.